Zurück in die 80er: Gewinne 3x2 Tickets für die 80s Party auf der Schallaburg!
Jetzt mitmachen und gewinnen!
Stadtradio 1 schickt dich auf eine unvergessliche Zeitreise! Wir verlosen 3x2 Tickets für die legendäre 80s Party auf der Schallaburg. Erlebe die größten Hits, die schrillsten Outfits und pure Nostalgie in einer der spektakulärsten Locations Niederösterreichs!
Du willst zu den Beats von Madonna, Michael Jackson, Depeche Mode und der Neuen Deutschen Welle tanzen? Dann fülle einfach das Formular aus und sichere dir deine Chance auf ein echtes Party-Highlight!
✨ Über das Event: Die ultimative 80s Party
Pack die Neon-Accessoires und die Karottenhosen aus! Die Schallaburg verwandelt sich in den ultimativen Dancefloor für alle, die das genialste Musikjahrzehnt aller Zeiten noch einmal hochleben lassen wollen.
Dich erwartet eine einzigartige Mischung aus historischem Schloss-Ambiente und dem pulsierenden Sound der 1980er Jahre. Von Synth-Pop über schmutzigen Rock bis hin zu den legendären Disco-Klassikern – die DJs bringen die Tanzfläche garantiert zum Kochen. Feiere mit Gleichgesinnten, genieße kühle Drinks und tauche ein in ein Jahrzehnt voller Kult und Lebensfreude.
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(Weitere Infos zum Event findest du direkt auf schallaburg.at.)
📋 Teilnahmebedingungen & Infos
Damit beim Mitmachen alles glattläuft, hier die wichtigsten Eckdaten für dieses exklusive Gewinnspiel:
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Gewinnspiel-Zeitraum: Das Gewinnspiel ist aktiv bis zum 07.06.2026.
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Wer darf teilnehmen? Dieses Gewinnspiel richtet sich exklusiv an die Generation, die die Musik im Blut hat - eine Teilnahme ist ab 30 Jahren möglich. Wohnsitz in Österreich wird vorausgesetzt.
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Ausschluss: Mitarbeiter sowie deren Angehörige der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH und der Partnerunternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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Bekanntgabe: Die Gewinner werden im Programm von Stadtradio 1 bekanntgegeben.
Datenschutz-Hinweis: Mit der Teilnahme stimmst du unseren Teilnahmebedingungen zu und erklärst dich einverstanden, dass deine Daten vom Stadtradio 1 für Marketingzwecke verwendet werden – insbesondere für den telefonischen Verständigungsanruf im Falle eines Gewinns. Ein Widerruf muss schriftlich eingebracht werden.